Strafbefehl erhalten – was tun?
Als Strafverteidiger in Luzern prüfe ich Strafbefehle und berate Sie, ob eine Einsprache sinnvoll ist. Entscheidend ist, dass Sie rasch handeln — die Frist beträgt 10 Tage.
Das Wichtigste in Kürze
Wie lange habe ich Zeit für eine Einsprache?
10 Tage ab Zustellung des Strafbefehls. Die Frist ist kurz und nicht erstreckbar.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Der Strafbefehl wird rechtskräftig und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil.
Soll ich immer Einsprache erheben?
Nicht zwingend. Ob sich eine Einsprache lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Prüfung ist jedoch sinnvoll, bevor Sie entscheiden.
Was kostet eine Einsprache?
Die Einsprache selbst ist kostenlos. Ob weitere Kosten entstehen, hängt vom Verlauf des Verfahrens ab.
Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, mit der eine Straftat ohne Gerichtsverhandlung geahndet wird. Er kann eine Geldstrafe, eine bedingte Freiheitsstrafe oder eine Busse vorsehen.
Was bedeutet das für Sie?
Erheben Sie keine Einsprache, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Die Strafe wird vollzogen und der Eintrag erscheint im Strafregister.
Wann lohnt sich eine Einsprache?
Eine Einsprache kann sinnvoll sein, wenn der Sachverhalt unklar ist, Beweise fehlen oder die Strafe unverhältnismässig erscheint. Gleichzeitig kann sie das Verfahren verlängern und zu einer Gerichtsverhandlung führen. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall.
Was ich für Sie tue
Ich prüfe Ihren Strafbefehl, beurteile die Erfolgsaussichten einer Einsprache und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn Sie sich für eine Einsprache entscheiden, vertrete ich Sie im weiteren Verfahren.
Kontakt
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Melden Sie sich frühzeitig — die Frist von 10 Tagen läuft ab Zustellung.